
Zusätzliche Betreuungsleistungen - § 45b SGB XI
Ab dem 01.01.2015 stehen diese Leistungen allen Pflegeversicherten, die eine Pflegestufe haben zur Verfügung.
Bei Einstufung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf monatlich 125 €
Aber: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt!
=> Bis zu dieser Höchstsumme werden sogenannte niederschwellige Leistungen (Erklärung s.u.), die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt.